Dauert die Reparatur eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuges aufgrund von Schwierigkeiten bei der Lieferung der benötigten Ersatzteile weit länger als gewöhnlich, so schliesst dies den Anspruch des Geschädigten auf Erstattung des Nutzungsausfalls für diesen Zeitraum nicht aus. Die Reparatur muss seitens des Geschädigten erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn der Schädiger ihm einen … Urteil des OLG Düsseldorf I vom 15.10.2007 zum Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch bei auf Lieferschwierigkeiten beruhender langer Reparaturdauer weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden